Über uns

Der Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner e.V. ist der Zusammenschluss der 8 Kleingartenvereine im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Der Verband Zehlendorf und der Verband Steglitz sind bei der Bezirksreform eigenständig geblieben. Sie haben anlässlich der Fusion von den ehemals eigenständigen Bezirken Zehlendorf und Steglitz ihre Eigenständigkeit behalten.

Im Teilbezirk Zehlendorf sind acht Kleingartenkolonien beheimatet. Die“ älteste“ Kleingartenkolonie besteht seit gut 100 Jahren. Die jüngste seit ca. 40 Jahren.

Kleingartenkolonien sind öffentliche Grünanlagen in privater Nutzung, sie werden nicht verschlossen und sind jederzeit für Spaziergänger frei zugänglich.

Die Pflanzenvielfalt ist unübertroffen groß. Wir bieten der Insekten und den Klein- und Größeren Tieren Lebensraum. Wir tragen zu Arterhaltung und Artenvielfalt erheblich im Stadtbild bei. Kleingartenvereine erhalten keine finanziellen Förderungen durch die öffentliche Hand. Sie zahlen eine, zugegeben, geringe Pacht, übernehmen aber auch gärtnerische- gesellschaftliche- und Stadtklima verbessernde Aufgaben.

Die Zehlendorfer Kleingartenanlagen sind ausschließlich Pachtland der öffentlichen Hand, also im Senatsbesitz und teilweise in der höchsten Absicherung, dem Bebauungsplan. Alle anderen Anlagen sind mittels der B5 Planung, d.h. Flächennutzungsplan gesichert. Wünschenswert ist die Absicherung aller Flächen mit einer Bebauungsplanung.

 

Der Bezirksverband hat als Arbeits- und Handlungsgrundlage

 

Die Vereinssatzung

Den Zwischenpachtvertrag

Bundeskleingarten Gesetz

Bürgerliches Gesetzbuch

 

Das höchste beschlussfähige Organ ist die mindestens einmal jährlich tagende Delegiertenversammlung.

Von Satzungsänderungen über Vorstandswahlen, bis zum jährlichen Verbandsbeitrag der Mitglieder und Kontrolle der Vorstandsarbeit, muss alles mit der notwendigen Mehrheit beschlossen werden.

Das meinungsbildende Organ ist der Verwaltungsrat (Erweiterter Vorstand). Ihm gehören die Vereinsvorsitzenden und der Vorstand des Bezirksverbands an. Es sind Meinungsbildung zu unterschiedlichsten Vorlagen, Unterrichtung aus dem täglichen Geschäft und Problemlösungen die sich aus dem Geschäftsverkehr zwischen Verband, Verein, Unterpächter und Bezirksverwaltung ergeben, zu behandeln und eine mehrheitsfähige Lösung herbeizuführen.

Die Vereinsvorstände arbeiten dem Bezirksverband bei Vergabe der Kleingärten und der Kündigung durch/von Unterpächtern nach einer vom Verwaltungsrat beschlossenen Geschäftsordnung zu. Sie ist Bestandteil der Satzung des Bezirksverbands.

Der Vorstand des Bezirksverbands besteht aus sechs Mitgliedern Sie werden von der Delegiertenversammlung gewählt. Der Vorstand wird gebildet aus dem/r 1.Schriftführer/in, dem/r 1. Kassierer/in und dem/r 1.Vorsitzenden/e. Ergänzt werden diese Ehrenämter durch die 2. Vorstände.

Alle Aufgaben im Kleingartenwesen werden in Zehlendorf durch Ehrenämter geleistet. Sie erhalten eine geringe Aufwandsentschädigung.