
Die kleingärtnerische Nutzung ist hinsichtlich der Ausstattung und Größe in der Rechtssprechung, Zwischenpachtvertrag und Pachtvertrag geregelt. Das ist die Grundlage für den niedrigen Pachtpreis.
Grob erklärt sind 1/3 der Gartenfläche kleingärtnerisch zu nutzen. Diese setzt sich aus Obstbäumen, Beerensträuchern und Gemüsebeetfläche zusammen.10% der Gartenfläche, abzüglich der Laubenfläche, ist Gemüsebeet –
Der Rest des Gartens dient der Erhohlung. Ein Paar Regelungen müssen sein um den Pachtpreis zu rechtfertigen und die vorgegebenen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.
Jede Missachtung gefährdet den Status der Kleingarten Anlage!
Wieso ?
Muss ich auf einmal so viel Obst und Gemüse im Garten haben?
Die Forderung nach überwiegend kleingärtnerischer Nutzung stand schon immer an erster Stelle, (Bundeskleingartengesetz) sie ist nur mit den Jahren bei vielen Gartenfreunden in Vergessenheit geraten.
Weshalb ?
Kann ich meinen Garten nicht so gestalten wie ich will?
Das können Sie, Ihr Pachtvertrag unterstützt Sie dabei. Es ist nur zu beachten, dass für Pächter mit Altverträgen auch die neuen Gesetze gelten.
Warum ?
Kümmert es den Bezirksverband wie ich meinen Garten bepflanze?
Der Bezirksverband hat mit dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich Ihre Kleingartenanlage und u.a. auch Ihre Parzelle befindet, einen Zwischenpachtvertrag abgeschlossen. Damit die Kolonie nicht in den Status einer Kleingartenkolonie und damit den niedrigen Pachtzins verliert, muss er in Zusammenarbeit mit den Kleingartenvorständen dafür Sorge tragen, dass insbesondere die kleingärtnerische Nutzung eingehalten wird.
Was bedeutet
denn nun
ausreichende
kleingärtnerische
Nutzung ?
Sie haben doch zwei Obstbäume, zwei Beerensträucher, einige Kräuter und am Gartenhaus noch vier Tomatenpflanzen und sogar ein paar Salatpflanzen. Das ist doch schon ein Anfang …
Aber Hand aufs Herz, sind Sie wirklich der Meinung, dass dies im Verhältnis zur Gartengröße ausreicht, um dem Bundeskleingartengesetz Genüge zu tun?
Zuerst ist die Frage zu klären:
Wie bekomme ich
heraus, wie groß
die Fläche meines
Gartens für die
kleingärterische
Nutzung sein
muss ?
Berechnen Sie 50 % der gasamten Fläche Ihrer Parzelle (m² laut Pachtvertrag) minus der Grundfläche (m²) Ihrer Laube.
Von der verbleibenden Fläche ziehen Sie weiterhin die erlaubten 6 % Versiegelung des Gartens ab.
Das ergibt Ihre gesamte Fläche für die kleingärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz.
Also ein Beispiel:
Gartengröße insgesamt 300 m²
–
–
ergibt 258 m²
Die Haupfläche davon für die kleingärterische Nutzung muss mehr als 50 % (ca. 130 m²) betragen.
Die Beetfläche (Schwarze Erde) muss mindestens 10 %, ca. 30 m² von der Parzellengröße (300 m²) umfassen.
Davon flächenmaßig überwiegend (min. 50 % ) Gemüsebeete.
Einjähriges Gemüse / Feldfrüchte, Kräuter, Erdbeeren (als mehrjährige Pflanzen) und (max. 50 %) Blumenbeete. Sommerblumen, Schnittblumen (Hochbeete als Sonderform).
Bäume / Sträucher insgesamt mindestens ca. 70 m²
Obst, Beeren z.B. Stachel-
Restfläche ca. 30 m²
Gewächshaus (max. 7 m²)
Frühbeet, Kompostanlage usw. …
Fragen Sie sich,
was Ihnen noch
bleibt für das,
was für Sie
vielleicht
Erholungswert
ausmacht?
Als sogenannte Nebenfläche verbleiben Ihnen ca. 128 m²
Da ist Platz für eine kleine Rasenfläche, Ziersträucher sowie Spielbereich für die Kinder, Sitzecke, Grill oder was Sie gerne haben wollen.
Sie sehen also, bei richtiger Planung ist alles unter einen Hut zu bringen.
Die meisten Neupächter übernehmen einen schön gestalteten Garten, der ihnen vielleicht auch so gefällt. Der eine oder anderer möchte ihn aber gern nach seinen eigenen Vorstellungen umgestallten.
Dabei ist die Möglichkeit gegeben, die eigentliche kleingärtnerische Nutzung in den Vordergrund zu stellen und nicht hinter der Laube, wo keiner etwas sieht.
Sie sind schon seit
Jahrzehnten
Kleingärter ?
Dann wissen Sie sicher auch noch, wie viele angefangen haben. Da war es keine Frage Gemüse oder Obst anzupflanzen, sondern ein schönes Muss.
Die eigene Ernte im Schrebergarten half über die schlechte Zeit. Es gab wenig zu essen und kaum Gemüse und Obst zu kaufen. Mit den Jahren wandelte sich das, heute gibt es alles preiswert im Geschäft.
Jetzt aber ist es an der Zeit, sich zurück au besinnen und die Prioritäten wieder anders zu setzen.
Weg vom „Wochenendgrundstück“ und wieder hin zum Kleingarten.
Wir sind Kleingärtner und das sollten wir auch immer im Auge behalten. Die geringe Pacht zahlen wir nur, weil der Gesetzgeber und der Eigentümer der Koloniefläche davon ausgehen, dass das Pachtland nach dem Bundeskleingartengesetz bewirtschaftet wird.
Nach Gesetzen leben und Regeln befolgen macht auch nicht vor dem Kleingärtner halt!
Haben Sie noch
weitere Fragen?
Dann besuchen Sie uns zu unseren Sprechzeiten in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes.
Telefonisch sind wir zu den Sprechzeiten unter folgender Rufnummer:
030 / 8157313
zu erreichen, oder schreiben uns eine E-Mail an die Adresse info@bezirksverband-zehlendorf.de.
Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner e.V.
Bachstelzenweg 4
In der Kolonie „Alt-Schönow“ e.V.
14165 Berlin
Kontakt:
Telefon: | 030 / 815 7313 |
Telefax: | 030 / 845 924 81 |
E-Mail: | info@bezirksverband-zehlendorf.de |
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Schöneberg
Registernummer: VR 940